EG-Bioverordnung | |
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In den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Diese Regeln sind Grundlage für die Auszeichung als Bioprodukt gemäß EG Verordnung 834/2007. |
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DE-ÖKO-006
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